Unfall mit Hund - Infos zu Verhaltensregeln und Rechtslage

Sowohl für Hundehalter als auch für Autofahrer gehört es mit zu den Horrorszenarien, wenn einem ein Hund vors Auto läuft. Der Schock sitzt erst einmal tief und die Hilflosigkeit ist für alle Beteiligten groß. Daher ist es umso wichtiger zu wissen, wie man in einer solchen Situation korrekt handelt. Denn nicht nur die Schuldfrage muss geklärt werden. Ebenso wichtig ist es, sich um den möglicherweise angefahrenen Vierbeiner zu kümmern.

Zudem stellen sich weitere Fragen. Ist es zum Beispiel gesetzlich vorgeschrieben, den Unfall zu melden? Diese und weitere Fragen klären wir nachfolgend.

Verhaltensregeln bei einem Unfall mit Hund
Ist es zu einem solch tragischen Ereignis gekommen, gilt erst einmal Folgendes: Ruhe bewahren! Denn so lassen sich auch alle weiteren Handlungen relativ gut bewerkstelligen, selbst wenn der Schock tief sitzt. Als nächstes gehen Sie am besten wie folgt vor:

 

  • Halten Sie an einer sicheren Stelle an.
  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und legen Sie Ihre Sicherheitsweste an.
  • Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab.
  • Sichern Sie den Hund, damit dieser keine weiteren Unfälle oder Schäden auslösen kann. Achtung: nähern Sie sich dem verunglückten Vierbeiner vorsichtig. Durch den Schock, durch Schmerzen oder Angst könnte der Hund beißen.
  • Leisten Sie zuerst Erste Hilfe bei ggf. beteiligten Menschen. Wenn weitere Personen anwesend sind, sollten diese direkt angesprochen und um Mithilfe gebeten werden.
  • Nachdem ggf. verletzte Menschen versorgt wurden, stellen Sie danach unbedingt sicher, dass es dem Hund gut geht. Wurde er verletzt, sollte er so schnell wie möglich tierärztliche Hilfe bekommen.
  • Viele Unfälle können schwere Verletzungen beim Hund verursachen, daher ist es wichtig, dass noch an der Unfallstelle Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe eingeleitet werden. Idealerweise ist man durch einen Kurs für Erste Hilfe beim Hund vorbereitet. Tipps, wo solche Kurse angeboten werden, kann der Tierarzt geben. In den Ersten Hilfe Kursen für Hunde wird man geschult, wie man seinen Hund versorgt und wie man den verletzten Hund zum Tierarzt transportiert.


Für eine solche Unfallsituation gibt es keine gesetzlich festgelegte Meldepflicht. Wurde bei dem Unfall ein Hund verletzt, dürfen Sie jedoch nicht weiterfahren und müssen gemäß Paragraf 34 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Polizei verständigen. Fahren Sie dennoch weiter, entsteht möglicherweise Fahrerflucht. Dieser Grundsatz gilt übrigens für alle Beteiligten.

Wenn Sie die Polizei anrufen, schildern sie mittels der typischen W-Fragen, was passiert ist:

 

  • Wer sind Sie?
  • Wo genau ist der Unfall passiert?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Personen sind involviert?
  • Wurde jemand verletzt?
  • Warten Sie auf weitere Fragen.

 

Tipp: Ist der Hundehalter unauffindbar, warten Sie, bis die Polizei sämtliche Daten vor Ort aufgenommen hat. Bringen Sie das Tier dann schnellstmöglich zum Tierarzt.


Autounfall mit Hund: Rechtslage zu Schuld und Haftung
Was diese beiden Kriterien angeht, ist die Rechtslage sehr schwammig. Denn prinzipiell hängt das Urteil von individuellen Umständen ab. Grundsätzlich ist jeder Hundehalter dazu verpflichtet, sein Tier bestmöglich zu sichern. Reißt es sich dennoch los, wird er zur Verantwortung gezogen. Im Paragrafen 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) heißt es, dass Verletzte den entstandenen Schaden vom Tierhalter bekommen. Voraussetzung, ein Mensch wird getötet oder Körper, Gesundheit oder eine Sache wurden vom Tier verletzt oder beschädigt.

Die Schuldfrage lässt sich nicht immer klar definieren, denn auch der Autofahrer trägt häufig eine Teilschuld. Dies ist besonders dann der Fall, wenn beispielsweise eine Überschreitung des Tempolimits vorliegt oder ein anderer Tatbestand.

Meist muss jedoch der Hundehalter aufgrund seiner Pflichtverletzung den Schaden übernehmen. Um eine Verschuldung zu vermeiden, besitzen Hundehalter idealerweise eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Diese ist nicht in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt jedoch im Schadensfall die Kosten.


Hund angefahren: Gerichtsurteile zur Schuldfrage
Anhand von beispielhaften Gerichtsurteilen, die sich rund um die Schuldfrage drehen, ist bereits eine Verdeutlichung der komplizierten Lage möglich.

  • In einem Fall lief ein nicht angeleinter Hund von einem offenen Grundstück geradewegs auf die Straße und verursachte einen Auffahrunfall. Das Gericht entschied, dass der Tierhalter 25 Prozent des Schadens tragen muss. (LG Coburg Az. 32S35/03)
  • Ein anderes Urteil beinhaltete einen Hund, der sich während des Spaziergangs losriss und vor ein Auto lief. Da dieses zu schnell fuhr, gab das Gericht dem Autofahrer eine Mitschuld. Die Verteilung lag hier zu 75 Prozent beim Pkw-Fahrer und zu 25 Prozent beim Tierhalter. (OLG Hamm, Az. 6U202/99)

Wie lässt sich ein Unfall mit Hund verhindern?
Grundsätzlich lässt sich ein Unfall mit Hund nicht immer verhindern, selbst bei einem gut erzogenen Vierbeiner. Dennoch können Tierhalter mit einem richtig trainierten Vierbeiner derartige Situationen weitgehend verhindern.

Ferner sollte jeder Autofahrer an eine Grundregel denken, die bereits im Fahrunterricht vermittelt wird: Fahre grundsätzlich vorausschauend, vorsichtig und rechne mit der Unachtsamkeit anderer.

Auf diesem Weg lässt sich das Risiko eines solchen Unfalls zumindest einigermaßen eingrenzen. Weitere Informationen finden Sie im kostenfreien Ratgeber unter https://www.bussgeld-info.de/unfall-mit-hund/.

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